Die wichtigesten Gesetzesnovellen 2019!
Seid gegrüßt, Freunde der Fahrschule beim AKH! Heute möchten wir dir die wichtigsten Novellen im Führerscheingesetz und dem Kraftfahrgesetz, welche Ende 2018 bzw. zum Start 2019 in Kraft getreten sind, näher bringen.
Die „Pickerl-Überprüfung“
In letzter Zeit hat sich doch so einiges getan. Zunächst Mal gibt es eine Änderung bei der „Pickerl“-Überprüfung, der sogenannten Paragraph 57A wiederkehrenden Begutachtung. Bei LKWs wurden hier die Überziehungsfristen aufgehoben. Das bedeutet man darf frühestens drei Monate vor der Frist die Pickerlüberprüfung machen. Warum erwähne ich dies im Beitrag, wenn sicher ein Großteil meiner Community Führerschein B Lenker sind? Der einfache Grund: Ihr dürft mit dem B-Führerschein natürlich auch LKWs lenken! Es gibt LKWs bis 3,5 Tonnen höchst zulässiger Gesamtmasse, welche ihr lenken dürft. Diesbezüglich steht im Zulassungsschein die Codierung N1. Ebenfalls als Neuerung versteht sich die Tatsache, dass bei Feststellung eines schweren Mangels ein maximaler Zeitraum von 2 Monaten festgelegt wurde, indem der Mangel behoben werden muss. Ansonsten wird dem Fahrzeug die Weiterfahrt untersagt, auch wenn es sich noch in gültiger „Pickerl-Frist“ befindet.
Nachträgliche Bestrafung
Wir wissen alle aus unserer Führerscheinausbildung, dass in Österreich sowohl eine Gurtpflicht als auch eine Helmpflicht besteht und dass es verboten ist ohne Freisprecheinrichtung im Fahrzeug zu telefonieren. Bisher war es so, dass man nur dann bestraft werden konnte, wenn man an Ort und Stelle angehalten wurde. Das bedeutet es konnte keine Anonymverfügung per Post hinterher geschickt werden, wenn ein Polizist dies nur beobachtet hat. Dies wurde nun aufgehoben und man kann jetzt auch durch bildgebende Verfahren im Nachhinein bestrafen. Als bildgebendes Beispiel: Ihr seid zu schnell gefahren und fahrt in ein Radargerät, welche zum Teil jetzt auch schon von vorne blitzen können und ihr seid nicht nur zu schnell gewesen, sondern auf dem Foto sieht man, dass ihr nicht angeschnallt seid oder das Telefon am Ohr habt, dann kann man auch diesbezüglich im Nachhinein belangt werden.
Gelbe Linien am Straßenrand
Eine weitere Vorschrift, welche noch nicht allen ganz klar ist: Es gibt am Fahrbahnrand oder an der Bordsteinkante ab und an gelbe ununterbrochene oder unterbrochene gelbe Linien. Diese haben natürlich eine Bedeutung! Eine gelbe ununterbrochene Linie bedeutet, dass hier Halten und Parken verboten ist. Eine gelbe unterbrochene Linien bedeutet, dass hier das Parken verboten ist. Das heißt: Ihr dürft 10 Minuten halten oder für die Dauer einer ununterbrochenen Ladetätigkeit stehen, bzw. sämtliche Tätigkeiten, die ebenfalls zum Halten zählen, durchführen.
Rauchen im Auto
Eine weitere Neuerung ist, dass es nun ein Rauchverbot im Auto gibt, sofern Personen bis einschließlich 18 Jahren im Auto sitzen. Das bedeutet auch ein L17 Schüler, der jetzt 17 ist, darf nicht im Auto rauchen. Hingegen darf er aber aussteigen und vor dem Auto rauchen. Anderes Beispiel: Ein 16-jähriger Lehrling darf den ganzen Tag in einem voll gequalmten Gasthaus servieren. Wenn ihn abends dann seine Mutter mit dem Auto abholt, die im Auto dann eine Zigarette raucht, dann werden unter Umständen bis zu 1000 € Strafe fällig.
Alkohol am Steuer
Eine weitere Maßnahme, die es mittlerweile gibt, ist das sogenannte alternative Bewerbungssystem. Darin heißt es: Leute, die einen Führerscheinentzug haben aufgrund von Alkohol, können unter bestimmten Umständen eine Verkürzung der Entzugszeit beantragen, indem Sie sich einen Alcolock ins Auto verbauen.
Verlängerung des Probeführerscheins
Beim Probeführerschein gibt es das Delikt, dass man nicht bei einer roten Ampel in eine geregelte Kreuzung einfahren darf, sonst bekommt man automatisch eine Verlängerung der Probezeit oder/und eine Nachschulung. Die geregelte Kreuzung wird nun gestrichen und das bedeutet, man bekommt, egal bei welcher überfahrenen, roten Ampel jedenfalls eine Nachschulung und Probezeitverlängerung. Die gilt nun ebenso für Baustellenampeln, Tunnelportale etc.
Schummeln bei der Theorieprüfung
Wie schon im letztwöchigen Blog erwähnt, wird das Schummeln mit Hilfsmitteln bei der Theorieprüfung sanktioniert. Und zwar mit einer neunmonatigen Sperre.
Rettungsgasse
Auch bei der Rettungsgasse gibt es eine Neuerung! Früher war es so, dass wenn man den Pannenstreifen befährt und ein Einsatz- oder Pannendienstfahrzeug behindert, dann ist das ein Vormerkdelikt. Nach Einführung der Rettungsgasse ist dieses Vormerkdelikt nicht erweitert worden. Das heißt: Bis jetzt war es keine Vormerkung, wenn man illegal die Rettungsgasse befährt. Dies wird sich nun ändern.
Die Kindersicherung
Auch bei der Kindersicherung wird es eine kleine Neuerung geben. Bisher war es so, dass bis zum 14. Lebensjahr und einer Körpergröße von bis zu 150 cm eine Kinderrückhalteeinrichtung vorgeschrieben war. Über 150 cm Körpergröße reicht der Gurt . Die Änderung lautet wie folgt: Bis zum 14. Lebensjahr und bis zu einer Körpergröße von 135 cm braucht man eine Kinderrückhalteeinrichtung. Über 135 cm reicht in Zukunft der Gurt.
Ich hoffe, ich konnte euch wieder ein bisschen weiterhelfen mit dem Artikel und ich würde mich freuen, wenn ihr uns auch in Zukunft auf unseren Social-Media-Kanälen folgt!