Das Gaffer-Verbot

Fahrschule beim AKH - Das Gaffer-Verbot

Heutiges Thema ist das sogenannte Gaffer Verbot!

Es ist im August 2018 eine Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes in Kraft getreten, welches es der Polizei ermöglicht, Gaffern, also Schaulustigen, welche die Hilfe der Einsatzkräfte behindern und auch die Privatsphäre des Verunfallten beeinträchtigen, wegzuweisen.

Es kommt leider immer wieder vor, dass unbeteiligte Dritte bei einem Unfall zusehen. Das finde ich menschlich irgendwo auch wieder verständlich, da der Mensch nun einmal ein neugieriges Wesen ist, aber zusätzlich kommt es leider auch dazu, dass diese Personen dann auch die Einsatzkräfte oftmals bei der Arbeit behindern und dies ist nicht akzeptabel. Darüber hinaus ist es meiner Meinung nach essenziell wichtig, die Privatsphäre des Unfallopfers zu wahren. Aus diesem Grund ist das Sicherheitspolizeigesetz in Kraft getreten.
Das heißt, dass Gaffer mit einer Geldstrafe von bis zu 500 € bestraft und in besonders schweren Fällen, oder auch im Wiederholungsfall, kann sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Wochen verhängt werden.

Oftmals passiert es auch, dass sich nach einem Unfall auf der gegenüberliegenden Fahrbahn ein Stau bildet, da Schaulustige abbremsen, weil Sie sehen möchten, was genau passiert ist. Auch hier ist anzumerken, dass das abrupte Abbremsen ohne besonderen Grund und damit verbunden die Beeinträchtigung des Verkehrs, nicht erlaubt ist!