Das Nichtraucherschutzgesetz

Fahrschule beim AKH - Das Nichtraucherschutzgesetz

Heute widme ich mich dem , Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz, dem sogenannten TNRSG

Was hat sich geändert?

Hier wurde das Mindestalter von 16 auf 18 Jahre angehoben und man darf nun erst ab dem 18. Lebensjahr Zigaretten kaufen und selber konsumieren. Des weiteren ist es nun allen anderen Fahrzeuginsassen verbotenwenn eine unter 18-jährige Person sich in einem privaten PKW befindet, in diesem Fahrzeug zu rauchen. Hierfür können nun Verwaltungsstrafen von 100 € und im Wiederholungsfall sogar bis zu 1000 € fällig werden. Diese Gesetzesänderung führt natürlich auch zu einigen paradoxen Situation. Wenn ein 16-jähriger Lehrling in einer Gaststätte den ganzen Tag im verqualmten Raucherlokal bedient, ist dies ok, doch wenn ihn seine Mutter abends vom Dienst abholt und im Auto eine Zigarette raucht, dann fallen für Sie Verwaltungsstrafen in Höhe von bis zu 1.000€ an. 

Mein Fazit

Grundsätzlich ist es aber natürlich absolut zu begrüßen, dass wenn ein Minderjähriger im Auto sitzt, niemand anderer zur Zigarette greift. Ein Problem sehe ich aber auch hier wieder in der Vollziehung dieses Gesetzes, denn es ist der Polizei in diesem Gesetz möglich beim Vorbeifahren Strafen zu verhängen. Das bedeutet: Der Polizist sieht eine Person im Auto rauchen und erkennt, dass eine minderjährige Person sich ebenfalls im Auto aufhält und kann so direkt eine Strafe hinterher senden. Dann bekommt man natürlich die Lenkerauskunft in welcher lediglich der Fahrer anzugeben ist und nicht der Raucher selbst. Besser wäre es wohl gewesen, wem man dieses Vergehen zu einem sogenannten Anhaltedelikt gemacht hätte. 

Dies war mein kurzer und knackiger Standpunkt zu dieser Gesetzesänderung und ich würde mich freuen, wenn ihr mir auf meinen Social-Media-Kanälen mitteilt, wie ihr zu dieser Änderung steht.