Das Immissionsschutzgesetz-Luft

Fahrschule beim AKH - immissionsgesetz luft

 

Liebe Freunde der Fahrschule beim AKH,
heute beschäftigen wir uns mit dem Immissionsschutzgesetz Luft oder abgekürzt IGL.

 

Für wen gilt das Gesetz?

Dieses gilt für alle Kraftfahrzeuge mit ein paar Ausnahmen. Das heißt, auch wenn es etwas komisch klingt, das Gesetz gilt ebenfalls für reine Elektrofahrzeuge. Es gibt dabei unterschiedliche Vorschriften, die erlassen werden können. Einerseits nach der Straßenverkehrsordnung, andererseits nach dem sogenannten IGL.

Nehmen wir das Beispiel einer Geschwindigkeitsbegrenzung:

Im Ortsgebiet von Wien herrscht sowieso, nach der Straßenverkehrsordnung, eine 50er Beschränkung und das komplette Gemeindegebiet Wien ist auch nach dem IGL eine 50er Zone. Ersichtlich ist das Ganze immer auf diesen großen Tafeln mit 50 km/h Zone mit der Immissionsschutzgesetz-Luft auf der Zusatztafel.

Wien verfügt aber ebenfalls über Freilandstraßen wie z.B. die Höhenstraße. Hier kommt man beim Verkehrszeichen Wien Ende vorbei und somit handelt es sich um eine Freilandstraße. Es gilt dort nach der Straßenverkehrsordnung eine allgemeine Beschränkung von 100 km/h! Nach dem IG-L gilt allerdings eine Beschränkung von 50 km/h und das gilt ebenfalls für Elektrofahrzeuge!
Ein Fahrrad z.B. unterliegt nicht dem IG-L und dürfte daher auf der Höhenstraße 100 km/h fahren.

Die IGL Bestimmungen werden ebenfalls auf diversen Autobahnen angewandt. Hier werden immer wieder Geschwindigkeitsbeschränkungen nach dem IGL verordnet. Wenn also Beispielsweise nach der StVO 130 km/h zugelassen sind, kann diese Bestimmung durch eine IGL Zusatztafel „overruled“ werden.

 

Was passiert bei einem Verstoß?

Gegen Verstöße gegen das IGL werden Strafen bis zu 2180 € verhängt.
Ebenfalls anzumerken ist, dass gegen beanstandete Verstöße gegen das Immissionsschutzgesetz-Luft  Zwangsmaßnahmen verhängt werden können, wie z.B. die Abnahme des Fahrzeugschlüssels oder die vorläufige Abnahme des Führerscheins.

 

Nun zur Neuerung! 

Die aktuelle Gesetzesänderung beinhaltet die Änderung, dass in Zukunft Elektroautos von den Geschwindigkeitsbegrenzungen lt. IGL ausgenommen sind. Dabei müssen die Elektroautos aber folgenden Kriterien erfüllen:

  • Sie müssen ein Kennzeichen mit grüner Aufschrift haben
  • Die Ausnahme gilt nur auf Autobahnen und Schnellstraßen

 

Ich hoffe, ich konnte Dir das Immissionsschutzgesetz-Luft etwas näher bringen und solltest Du Fragen dazu zu haben, bin ich gerne bereit dir jegliche Auskünfte zu erteilen.

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Weiters würde ich mich wirklich freuen, wenn du mir auf unseren Social Media Kanälen folgst! Vielen lieben Dank!