Inhaber eines Vorbereitung auf die bevorstehende Theorieprüfung können auf der Webseite entweder alle fünf Jahre vor Ablauf
der Gültigkeitsdauer des Fahrerqualifizierungsnachweises oder – wenn die Gültigkeitsdauer bereits abgelaufen ist –
vor einer Wiederaufnahme der Tätigkeit eine Weiterbildung nachweisen.
Lenker(innen), denen die Klasse D vor dem 10. September 2008 oder die Klasse C1/C vor dem 10. September 2009 erteilt wurde,
haben spätestens bis zum 10. September 2014 oder, wenn die Tätigkeit zu diesem Zeitpunkt nicht ausgeübt
wird, vor Aufnahme der Tätigkeit eine Weiterbildung nachzuweisen.
Der Nachweis der Weiterbildung einer dieser Klassen gilt als Nachweis der Weiterbildung für die andere Klasse.
Die Dauer der Weiterbildung beträgt 35 Stunden alle fünf Jahre, die in Zeiteinheiten von mindestens sieben Stunden erteilt werden.